Bitte beachten Sie vor einem Einzug noch folgende Punkte:
- Bei der Pflegekasse muss ein Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt werden.
- Eine "Heimnotwendigkeitsbescheinigung" muss vorliegen.
Reicht mein Einkommen? Habe ich Anspruch auf Pflegewohngeld? Benötige ich Sozialhilfe? Zu solchen Fragen beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Link der aktuellen Leistungsentgelte s.u.
Leistungsentgelte vollstat. Pflege ab 01.01.2022.pdf